Abschaffung Kinderreisepass zum 01.01.2024

20. Oktober 2023: Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12. Oktober 2023) sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird.
Kinderreisepässe.png

In diesem Zusammenhang möchte die Verwaltungsgemeinschaft Donaustauf Ihnen folgende Informationen zukommen lassen:

Der Kinderreisepass wird abgeschafft, weil er aufgrund seiner seit 01.01.2021 nur noch einjährigen Gültigkeit und seiner teilweise fehlenden Anerkennung durch andere Staaten in seiner Verwendbarkeit und Bedeutung weiter abgenommen hat. Diese kurze Gültigkeitsdauer gilt für alle Standard-Ausweisdokumente ohne Chip, die die Mitgliedstaaten der EU für Ihre Bürgerinnen und Bürger ausstellen.

Schwach geschützte Dokumente dürfen nicht länger als zwölf Monate gültig sein. Im Vergleich dazu sind normale, mehrjährig gültige Reisepässe mit vielen Sicherheitsmerkmale sowie mit einem Chip ausgestattet. Es wird angestrebt, das Spektrum an Dokumenten für Erwachsene und Kinder zu vereinheitlichen, Hürden in Bezug auf Einreisebestimmungen anderer Länder zu beseitigen und damit eine möglichst umfassende Nutzbarkeit von Dokumenten zu gewährleisten.

Die Anerkennung deutscher Kinderreisepässe durch andere Staaten kann durch Deutschland nicht beeinflusst werden. Einige Staaten fordern bei Einreise, dass das Passdokument eine bestimmte Restgültigkeit aufweist, in der Regel drei bis sechs Monate. Das schränkt die Verwendbarkeit eines Kinderreispasses zusätzlich erheblich ein.

Deutsche Staatsangehörige können – unabhängig vom Alter - weiterhin mehrjährig gültige Reisepässe oder Personalausweise beantragen. 


Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass Ihnen die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung bei der Frage, „Für welches Reiseland benötige ich welches Ausweisdokument?“, keine rechtsverbindliche Auskunft erteilen können. Grundsätzlich gilt, für Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.

Bitte informieren Sie sich im Voraus auf der Website des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) welche Ausweisdokumente für Ihr Reiseland ausreichen! 

Hier finden Sie auch Informationen, ob das konkrete Reisezielland einen noch vorhandenen Kinderreisepass bzw. einen verlängerten/aktualisierten Kinderreisepass als Ausweisdokument anerkennt.


Was ist mitzubringen:

·         Persönliche Vorsprache (gesetzliche Vertreter + Kind)

·         bisher ausgestelltes amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)

·         aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme) (Foto darf nicht älter als 6 Monate sein) 

          Für Kinder unter zehn Jahren gelten dabei weniger strenge Vorgaben als für Erwachsene

          siehe Passbild-Schablone für Kinder

·         bei Erstausstellung (dazu zählen auch Neuzuzüge) werden weitere Unterlagen benötigt.

          Zum Beispiel: Geburtsurkunde, Staatsangehörigkeitsurkunde, etc.

·         bei nur einem Sorgeberechtigten: Sorgerechtsnachweis

Das Kind muss selbst immer persönlich bei der Antragstellung anwesend sein.

Wenn das Kind sechs Jahre oder älter ist, werden seine Fingerabdrücke erfasst und ausschließlich im Chip des Ausweisdokuments gespeichert. Die Fingerabdrücke werden danach in der Behörde sowie beim Passhersteller wieder gelöscht. Zudem ist ab der Vollendung des 10. Lebensjahres eine Unterschrift des Kindes erforderlich.

 


Lieferzeit:

Eltern sollten bei ihrer Reiseplanung die verlängerten Lieferzeiten der Ausweisdokumente für ihr Kind beachten.

Personalausweis: ca. 2-3 Wochen

Reisepass: ca. 4-5 Wochen

 


Welche Kosten kommen auf Eltern zu?

Personalausweis für Bürger unter 24 Jahren: 22,80 Euro. Ab 24 Jahren: 37,00 Euro.


Reisepass für Bürger unter 24 Jahren: 37,50 Euro. Ab 24 Jahren: 60,00 Euro. 

Ab 1.1.2024 beträgt die Grundgebühr für antragstellende Personen ab 24 Jahren 70,00 €.


Gültigkeit:

Beide Dokumente sind für Bürger unter 24 Jahren sechs Jahre gültig. Ab 24 Jahren sind diese zehn Jahre gültig.

Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist und das Ausweisdokument vorzeitig ungültig wird. In diesem Fall sind Ausweis und/oder Reisepass rechtzeitig neu zu beantragen!


Häufige Fragen und Antworten zu Pässen (FAQ)

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Reisepass, vorläufigen Reisepass und Kinderreisepass.


Kinderreisepässe die bis zum 31.12.2023 ausgestellt werden behalten ihre Gültigkeit.